Brandmeldeanlagen – ein Stück Sicherheit
Brandmeldesysteme sind technische Einrichtungen der Haustechnik, die, dafür gedacht sind, im Brandfall Alarm auszulösen. Man unterscheidet zumeist zwischen nicht-automatischen und automatischen Brandmeldesystemen. Der automatische Brandmelder löst bereits Alarm aus, wenn nur eine sehr geringe Rauchmenge in der Umgebungsluft ist. Nicht-automatische Geräte werden bisweilen auch unter der Bezeichnung Handfeuermelder angeboten. Die Melder haben einen Alarmknopf, der von einer Glasscheibe verdeckt wird. Bei Feuerausbruch wird die Glasscheibe eingeschlagen und der Knopf gedrückt. Mit Betätigung des Knopfes wird in der Brandmeldezentrale der Alarm ausgelöst. Brandmeldeanlagen (BMA) zählen zu den Gefahrenmeldeanlagen. Sie sind technische Anlagen des vorbeugenden Brandschutzes. Automatische Brandmeldeanlagen erhalten elektrische Signale der im Gebäude verbauten Melder, bewerten diese und leiten die Brandmeldung weiter.
Wir führen Brandmeldeanlagen für jede Gebäudegröße
Bei KST Nord erhalten Sie Brandmeldeanlagen für jeden Gebäudetyp. Ein vorbeugender und funktionierender Brandschutz ist für Firmen und selbstverständlich auch für Privatwohnungen von kolossaler Wichtigkeit.
Die Aufgaben von Brandmeldeanlagen:
• Weiterleitung einer Gefahrenmeldung an die zuständige Leitstelle. Alarmierung der Feuerwehr.
• Interne Alarmierung für die Überprüfung von Fehl- oder Täuschalarmen
• Auslösung des Alarms zur Räumung des Gebäudes
• Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen
• Ansteuerung von Aufzügen
• Schließen von Brandabschlüssen
• Auslösung einer Objektlöschanlage.
Das Vorhandensein von Brandmeldeanlagen ist zwischenzeitlich meist verpflichtend festgeschrieben. Dies betrifft in erster Linie öffentliche Einrichtungen und Betriebe. Privathaushalte müssen in der Regel über Rauchwarnmelder verfügen. Rauchwarnmelder schlagen sofort an, wenn ein festgesetzter Grenzwert an Rauch in der Umgebungsluft überschritten wird. Es wird in diesem Fall ein Alarm abgegeben, der durch ein sehr lautes Signal sofort hörbar ist.
Wir informieren Sie gerne über Brandmeldeanlagen
• Interne Alarmierung für die Überprüfung von Fehl- oder Täuschalarmen
• Auslösung des Alarms zur Räumung des Gebäudes
• Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen
• Ansteuerung von Aufzügen
• Schließen von Brandabschlüssen
• Auslösung einer Objektlöschanlage.
Das Vorhandensein von Brandmeldeanlagen ist zwischenzeitlich meist verpflichtend festgeschrieben. Dies betrifft in erster Linie öffentliche Einrichtungen und Betriebe. Privathaushalte müssen in der Regel über Rauchwarnmelder verfügen. Rauchwarnmelder schlagen sofort an, wenn ein festgesetzter Grenzwert an Rauch in der Umgebungsluft überschritten wird. Es wird in diesem Fall ein Alarm abgegeben, der durch ein sehr lautes Signal sofort hörbar ist.
Wir informieren Sie gerne über Brandmeldeanlagen
Sie benötigen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Brandmeldeanlage und sehen sich um nach einem auf diese Bereiche spezialisierten Unternehmen. Prima, dass Sie diese Seite entdeckt haben! Sehr gerne informieren wir Sie detailliert über die verschiedenen Systeme, die wir im Angebot haben. Verabreden Sie doch einfach einmal ein persönliches Informationsgespräch. Wir besprechen dann, welche Maßnahmen sich anbieten. Unsere Experten beschäftigen sich schon lange mit Sicherheits- und Brandschutztechnik. Viele Geschäftskunden aus Hamburg und Schleswig-Holstein haben schon an ihrem jeweiligen Bedarf orientierte Brandmeldeanlagen bei uns erworben. Wir finden es toll, wenn wir mit der passenden Technik einen kleinen Teil zu Ihrer Sicherheit beitragen dürften.